Botulinumtoxin in Orthopädie und Unfallchirurgie

Orthopädische Praxen Dr. S. Grüner Köln Kalk - Lindenthal

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Einleitung: Botulinumtoxin als Gift und als Medikament

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Spritze (Quelle: pixabay)

 

 

 

 

 

 

Botulinumtoxin ist ein Gift, welches von einem Bakterium, dem Clostridium botulinum, produziert wird. Das Bakterium als solches ist relativ harmlos, gefährlich ist jedoch das Gift – das stärkste natürliche Gift, welches bekannt ist. In sehr starker Verdünnung kann es jedochfür die Patientinnen und Patienten sehr segensreich als Medikament angewendet werden. Bekannt sind vor allem die Anwendungen im Bereich der Neurologie, Urologie und Augenheilkunde. Aufgrund seiner potenziell schmerzlindernden und muskelschwächenden Wirkung wird es teils aber auch bei orthopädisch-unfallchirurgischen Erkrankungen verwendet. Neuere Forschungen deuten darauf hin, dass das Botulinumtoxin zusätzlich auch schmerzlindernd wirken kann. Neuere Forschungen deuten jedoch sehr stark darauf hin, das ist zusätzlich auch schmerzlindernd wirken kann. Damit gelangt der Stoff zunehmend in den Fokus der Schmerztherapie.

Präparatespezifische Zulassung der Indikationen

Prinzipiell existieren für die Anwendung von Botulinumtoxin eine große Vielzahl von möglichen Indikationen, die vom behandelnden Arzt zunächst immer gründlich geprüft werden müssen. Nicht jedes der verschiedenen Botulinumtoxin-Präparate ist für alle gängigen Indikationen zugelassen, auch kann es länderübergreifend zu unterschiedlichen Zulassungen kommen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob die sehr teure Behandlung im Einzelfall wirklich medizinisch sinnvoll, ausreichend und notwendig ist.

Eine fehlende Zulassung ist für sich allerdings kein genereller Grund, eine solche Therapie nicht durchzuführen, jedoch müssen in diesem Fall zusätzlich verschiedene Aspekte beachtet werden.

Zulassungsarten

Es existieren eine Reihe von offiziell zugelassenen Indikationen, für welche die Präparate verwendet werden dürfen, in diesem Fall haftet auch der Hersteller für eventuelle bisher nicht bekannte unerwünschte Wirkungen (so genannter In-Label- oder On-Label-Use). Hier ist jedoch auch auf die Details zu achten: nicht alle Präparate sind auch für alle Indikationen zugelassen, teilweise gilt die Zulassung auch in manchen Ländern und in anderen Ländern wiederum nicht.

Bei fehlender Zulassung im jeweiligen Land handelt es sich dann um einen sogenannten Off-Label-Use, welcher nicht prinzipiell verboten ist, aber eine Reihe von Folgen hat: so werden die Kosten hierfür in der Regel von den Versicherungen nicht übernommen, an die ärztliche Aufklärung werden erhöhte Anforderungen gestellt und der Hersteller haftet in diesem Falle bei der Anwendung nicht für bisher unbekannte unerwünschte Wirkungen (siehe auch Hinweise).

Einsatzgebiete im Bereich Bewegungsapparat und Schmerztherapie

Derzeit existieren zugelassene Indikationen für einzelne Präparate für folgende Erkrankungen aus dem Bereich des Bewegungsapparates und in der Schmerztherapie:

  • Dystonien (neurologische Bewegungsstörungen) wie zum Beispiel der Schiefhals
  • Spastik an den oberen und unteren Extremitäten bei Kindern ab zwei Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Therapieresistente chronische Migräne

Hierbei ist jeweils sehr exakt auf die einzelne Zulassung zu achten, so sind manche Präparate für Spastik bei Erwachsenen zugelassen, nicht aber bei Kindern und Jugendlichen. Bei manchen Präparaten existiert die Zulassung bei Spastik nur auf Basis bestimmter Grunderkrankungen, zum Beispiel nach Schlaganfall.

Neben den oben genannten Indikationen gibt es weitere schon teilweise verbreitete Therapieansätze, zum Beispiel bei myofaszialen Triggerpunkten im Bereich der Neuraltherapie, bei Tennis- und Golferellenbogen (Epikondylitis) und Fersensporn (Plantarsehnenfasciitis) sowie auch bei der Behandlung neuropathischer Schmerzen. Diese sind aktuell nicht offiziell zugelassen (Off-Label-Use) und die Kosten werden von den Versicherungen entsprechend nicht übernommen.

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Fuß (Quelle: pixabay)

Ausbildung

Neben dem Land der Anwendung, der Indikation und des jeweiligen spezifischen Präparates ist ferner relevant, wer die Injektion durchführt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen ist dies nicht an eine bestimmte Fachgruppe gebunden, also nicht nur zum Beispiel Neurologen, Urologen oder Augenärzte. Orthopäden und Unfallchirurgen können nach einer entsprechenden Ausbildung Botulinumtoxin-Präparate verabreichen. Entsprechende ärztliche Fortbildungen bieten verschiedene medizinische Fachgesellschaften an, so z.B. die durch den Autor geleiteten Kurse der IGOST.

Weiterführende Informationen

Publikationsliste Google scholar und Researchgate

Spezialseite auf dieser Homepage

Überarbeitete Version eines Artikels, erschienen auf orthinform

Autor Dr. Stephan Grüner Köln www.dr-gruener.de

Um Beachtung der allgemeinen Hinweise wird gebeten.

09.07.2023

Bildquellen
Titelbild: Urheber ID 46173, Quelle Pixabay
Bild 1-2: pixabay

 

 

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